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Finanzen | Bildung
cramer
1
 Beiträge
Willkommen
GEZ
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Erstellt am 
13.01.2013, 18:20 Uhr.
Eine Frage zur GEZ ab 01.01.2013

Wir sind 5 Personen ( 2 Familien )in einem Haus, mit nicht miteinander getrennten Haushalten.
Müssen beide Familien GEZ zahlen ?
beantwortet (
8
)
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Gesehen: 
25690
Schlagworte: 
GEZ
Ratgeber_Redaktion
Beiträge: 
42
Einsteiger
Antwort am 
18.01.2013, 11:11 Uhr
.
Hallo cramer,

die Situation klingt nach einer Wohngemeinschaft, und pro WG muss nur ein Beitrag gezahlt werden. Mehr Infos dazu sind im folgenden Artikel zu finden:
ratgeber.t-online.de/gez-kuendigen-wie-sie-sich-bei-der-gez-abmelden/id_45994982/index

Beste Grüße,
die Ratgeber-Redaktion
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snailway
Beiträge: 
6
Einsteiger
Antwort am 
23.01.2013, 19:50 Uhr
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Neu ist eine Haushaltsabgabe. Wenn Sie also nur einen Haushalt haben, ist es völlig unerheblich wieviele Personen in diesem Haushalt wohnen und in welchen Verwandschaftsverhältnis sie untereinander sind. Zu klären ist lediglich ob es ein oder zwei Haushalte sind. Ein deutliches Indiz für EINEN Haushalt ist im übrigen das Vorhandensein von lediglich EINER -gemeinschaftlich genutzten- Küche. Also eine typische WG-Situation. Nutzen beide Familien keinerlei Wohnraum gemeinsam, handelt es sich unabhängig von baulichen Gegegebenheiten um 2 Haushalte. Man könnte also nicht z.B. durch das Aushängen der Wohnungseingangstüren aus einem 2-Familienhaus einen Haushalt "konstruieren"
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Wasserfall1987
Beiträge: 
24
Einsteiger
Antwort am 
28.01.2013, 00:54 Uhr
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Nein. Es heißt pro Wohnung. Da Sie in nicht getrennten Wohnungen wohnen, würde ich nur einmal zahlen. Ansonsten wäre es Geldschneiderei.
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Kuhkacke
Beiträge: 
20
Einsteiger
Antwort am 
16.02.2013, 18:59 Uhr
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Dieser Beitrag ist eine "Gemeinlast" und damit eine Steuer. Die Bundesländer, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, fehlt es aber an Gesetzgebungskompetenz, und somit ist die GEZ verfassungswidrig!
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RoFu
Beiträge: 
45
Einsteiger
Antwort am 
25.04.2013, 07:06 Uhr
.
Und genau hier liegt meines Erachtens der Betrug. Kenne selbst solche "Einzelhaushalte" bei denen mehr als 5 Personen wohnen und mindestens 2 Familien. Jedes Kind einen Fernseher (1/3 davon sogar schon arbeitend) die Eltern jeweils 2 Fernseher, weil wenn Fußball kommt will Frau was anderes sehen. Aber zahlen nur 1 x GEZ, weil ja nur ein Haushalt. Ein grasses Beispiel: Vater Vollzeit beschäftigt, Mutter Vollzeit beschäftig, 3 Kinder Vollzeit beschäftigt, 1 Kind verheiratet, auch Vollzeitbeschäftigt, alle wohnen in einem Haus, also nur ein Haushalt. 9 Personen, jeder eigenen Fernseher, zahlen den selben Betrag wie ich, eine Person. Soziale Gerechtigkeit, daß ich nicht lache.
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wir_hier
Beiträge: 
26
Einsteiger
Antwort am 
03.05.2013, 02:24 Uhr
.
das Problem ist wohl dass getrennt und nicht getrennt Auslegungssache ist.. bsp aus Bekanntenkreis Vater besitzt haus, wohnt mit Frau oben.. Sohn, dessen Frau und Kinder wohnen unten.. getrennte Küchen, Bäder usw. aber sie teilen sich einen Eingang, eine Diele, Treppenhaus usw. der Sohn zahlt Miete, anteilig am Verbrauch usw., weil dem Vater die Rente gekürzt wurde, bzw er da Steuern drauf zahlen musste, weil er ja eine eigenständige Wohnung unter sich hätte, die er vermieten könnte..
schön und gut, der Sohn wird arbeitslos, Arbeitsamt zahlt keine Miete, weil der Sohn ja im Haus des Vaters wohnt, und wenn nicht beide Wohnungen einen SEPERATEN Eingang haben, ist es nicht getrennt.

Laut Arbeitsamt sind es keine 2 getrennten haushalte/ Wohnungen, laut Finanzamt schon, beide Stellen kürzen, und man selber ist wieder der Betrogene.

Gelöst wurde das mittels Anwalt, es wurde ein rechtskräftiger Mietvertrag aufgesetzt, zudem Baute der Vater an der Rückseite des Hauses eine Treppe direkt zu seiner Wohnung an. Somit war jedermanns Ansprüche genüge getan und das Arbeitsamt musste die Miete berücksichtigen.
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roland58
Beiträge: 
226
Nachwuchs Autor
Antwort am 
10.05.2013, 14:31 Uhr
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Ich wohne mit meiner Mutter in einem Haus. Für das Jobcenter sind wir getrennt, keine Wohngemeinschaft! Für die GEZ sind wir ein Haushalt! Aufpassen!! Es geht schließlich um Euer Geld.
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kalle1063
Beiträge: 
73
Fortgeschrittener
Antwort am 
12.05.2013, 13:34 Uhr
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ihr Hartz4 ler zahlt doch eh nicht, was soll die Frage also ?
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